Ihr Aufwand (mein Honorar)

Ich berechne mein Honorar nach der Steuerberatergebührenverordnung (StbGebV) vom 18.12.2006 in der Fassung des Jahressteuergesetztes 2007, BGBl I - Seite 2905.

Es besteht die Möglichkeiten Pauschalgebühren für Leistungen gem. § 14 StbGebV vor dem Beginn der Leistung fest zu vereinbaren.

Werden Dienstleistungen gem. § 13 StBGebV (Zeitgebühr) abgerechnet, so erhebe ich einen Stundensatz von 90,00 - 120,00 EUR je nach Komplexität der Beratung.