Jahresabschluss (mit Plausibilitätsprüfung)

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist eines der wichtigsten Dokumente Ihres Unternehmens. Er ist Grundlage für viele Entscheidungen bzw. für Dritte (z.B. Bank).

Die Jahresabschlüsse werden von mir nach den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater nach dem Beschluss der Bundeskammerversammlung vom 12./13. April 2010 erstellt. Weitere Qualitätsmaßnahmen ergänzen meine Arbeit.

Ich erstelle Jahresabschlüsse folgender Rechtsformen

- Einzelunternehmung
- Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG)
- Kapitalgesellschaft (GmbH)

mit folgenden Bescheinigungen

- Erstellung ohne Prüfungshandlung
- Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung (Standard)
- Erstellung mit umfassender Prüfungshandlung

Ebenfalls gehören zu meinem Leistungsspektrum, die

- Eröffnungsbilanzen
- Zwischenbilanzen
- Liquidationsbilanzen
- Ergänzungsbilanzen
- Sonderbilanzen
- Steuerbilanzen
- Handelsbilanzen
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung


Zusätzlich wird bei Bedarf (z.B. für § 18 Kreditwesengesetz) ein Erstellungsbericht angefertigt.

Bei Kapitalgesellschaften bieten ich Hilfestellung bei Anhängen und Lageberichten.

Zusatzleistungen biete ich im Bereich des Ratings sowie der Bilanzanalyse.