Wann werden Stellungnahmen benötigt?
Stellungnahmen können im gerichtlichen sowie außergerichtlich Rechtsbehelfsverfahren als Grundlage der Argumentation dienen.
Wenn Sie anderer Meinung über die Auslegung von steuerlichen Ansichten als die Finanzbehörde sind, kann ich Sie mit Stellungnahmen hinsichtlich Ihrer Durchsetzung unterstützen.
Ähnliches gilt, sofern Sie bereits mit dem Finanzamt vor dem z.B. Finanzgericht stehen. Hier ist es unerlässlich das steuerliche Thema von allen Seiten beleuchtet zu haben.
Vielleicht wollen Sie im Unternehmen einfach nur eine steuerliche Ungewissheit für immer klären. Auch hier macht sich eine Stellungnahme bezahlt.
Bei Spezialthemen, die einen Spezialisten benötigen, habe ich Kollegen, die hier Ihre Kompetenz besitzen.
